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Anwalt für Reiserecht
in Bielefeld & Deutschland – Hilfe bei der Durchsetzung Ihrerreiserechtlichen Ansprüche

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“ – aber leider nicht immer nur über interessante Eindrücke oder eine gute Erholung, sondern auch oft über Probleme wie Flugverspätungen, Gepäckverlust, Umbuchungen und andere Reisemängel. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden.

Als Anwalt für Reiserecht kümmere ich mich um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche bei nicht oder unvollständig erbrachten Leistungen des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft oder des Hotels.

Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an meine Rechtsanwaltskanzlei Joachim Schmidt in Bielefeld.

Ich berate Sie gerne umfassend zum Thema Reiserecht und vertrete Ihre Interessen wenn nötig auch vor Gericht. 

Bei Bedarf stehe ich Ihnen nicht nur in der Region Bielefeld, sondern auch bundesweit als Anwalt zur Verfügung.

Ihre Rechte als Reisender

Eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein, doch der Ärger kann schon vor dem Abflug beginnen und die Vorfreude trüben. Die Reise ist bereits gebucht, alles ist vorbereitet und plötzlich wird der Flug verlegt. Vielleicht nur um wenige Stunden, aber eventuell auch um mehrere Tage. Diese neuen Daten passen aber nicht zum eingereichten Urlaub beim Arbeitgeber und für eine Verschiebung ist es zu spät. Oder der Flug startet an einem anderen Flughafen, der nur schwer vom Heimatort aus zu erreichen ist.

Häufig wenden sich Mandanten außerdem an meine Kanzlei, weil Ihre Koffer das Urlaubsziel nicht erreicht haben, das Hotel überbucht ist oder nicht den Erwartungen entspricht, die der Reisekatalog geweckt hat. Neben diesen häufigen Vorfällen kann es zu vielen weiteren Szenarien kommen, in denen der Urlauber um sein Recht betrogen wird. In solchen Fällen sind unter Umständen Erstattungsansprüche gegen Reiseveranstalter oder Airlines möglich und Ihr gutes Recht. Lassen Sie Ihre Ansprüche daher am besten von einem Anwalt für Reiserecht prüfen und durchsetzen.

Wissenswertes
zum Thema Reiserecht

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Reiserecht.

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Wenn eine im Reisevertrag vereinbarte Leistung nicht oder nur unvollständig erfüllt wird, liegt ein Reisemangel vor. Dies kann eine Entschädigung wie eine Preisminderung rechtfertigen.

Handelt es sich hingegen um kleinere Unannehmlichkeiten oder Ihre Erwartungen wurden enttäuscht, zählt dies nicht zu den Reisemängeln.

Habe ich bei Flugverspätung ein Anrecht auf Entschädigung?

Wenn Ihr Flug um mindestens 3 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt, können Sie in den meisten Fällen eine Entschädigung anfordern.

Wann kann ich eine Reise kostenlos stornieren?

Bei außergewöhnlichen Umständen wie einer amtlichen Reisewarnung ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Dies gilt allerdings nur bei Pauschalreisen.

Sie haben weitere Fragen oder möchten sich in Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt für Reiserecht wenden? Hier können Sie Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen.

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