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Anwalt für Erbrecht
in Bielefeld – jetzt beraten lassen!

Ob Testament oder Pflichtteil, meine Kanzlei ist für Sie da.

  • Wie können Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln?
  • Was ist, wenn Sie aus der Erbfolge ausgeschlossen wurden?
  • Kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden?

Als Anwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen bei solchen Fragen gerne weiter. Wenden Sie sich an meine Kanzlei in Bielefeld für eine ausführliche Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht.

Das Besondere des Erbrechts ist sicherlich der emotionale Aspekt, der zu den juristischen Angelegenheiten kommt. Während der Verlust des verstorbenen Angehörigen betrauert wird, sind außerdem die Erbangelegenheiten zu regeln. Nicht selten kommt es dabei zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was eine enorme Belastung für alle Beteiligten bedeutet.

Oft kommt es aber auch vor, dass ein Verstorbener Schulden hinterlässt und die nächsten Angehörigen das Erbe daher ausschlagen wollen. Der Beistand durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht ist in jedem Fall unverzichtbar!

Leistungen Ihres Anwalts für Erbrecht Joachim Schmidt

Wenden Sie sich für folgende Themen an mich:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung

Pflichtteil – ein
häufiger Zankapfel des Erbrechts

Jeder kann zu Lebzeiten selbst entscheiden und im Testament festhalten, wen er als Erben einsetzt. Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung.

In diesem Fall haben die nächsten Angehörigen, in der Regel die Kinder, aber auch Geschwister und Eltern sowie der Ehepartner jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.

Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden. Beispiele: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig: Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament aufgeführt sein.

Sie benötigen einen Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt zu mir auf.

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