Nach seinem mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossenen Studium an der Universität Bielefeld war Joachim Schmidt von 1998 bis Ende 2000 als angestellter Rechtsanwalt mit eigenen Dezernaten
tätig.
2001 übernahm er die Rechtsanwaltskanzlei seines verstorbenen Berufskollegen Alexander Potthoff und erwarb noch im gleichen Jahr nach entsprechenden Prüfungen die Erlaubnis, die
Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Schwerpunkte
Neben dem Familien- und Verkehrsrecht hat Joachim Schmidt umfassende Erfahrungen in den Bereichen Strafrecht und privates Baurecht gesammelt.
Als passioniertem Reiter liegen ihm darüber hinaus das Pferderecht, die dazugehörigen Reit- / Wegerechte der Länder und das Tierrecht allgemein am Herzen.
In der Kanzlei betreut Rechtsanwalt Schmidt neben dem allgmeinen Zivilrecht die folgenden Rechtsgebiete:
Herr Schmidt nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung bei der Bearbeitung der Mandate zu berücksichtigen. Er ist Inhaber der Forbildungsbescheinigung
des Deutschen Anwaltvereins.